Gesetzesänderungen

„Bundesfinanzhof Urteil zur Erhaltungsrücklage“, „Steuerabzug bei vermieteten Eigentumswohnungen“

Steuerabzug erst bei Ausgaben: BFH-Urteil enttäuscht Vermieter

Das Urteil des BFH bestätigt, dass Vermieter von Eigentumswohnungen ihre Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage nicht sofort als Werbungskosten absetzen können. Der Steuerabzug bleibt an die tatsächliche Ausgabe der Mittel für Instandhaltungsmaßnahmen gebunden. Dies stellt eine Enttäuschung für viele vermietende Wohnungseigentümer dar, die sich von den Gesetzesänderungen steuerliche Erleichterungen erhofft hatten.

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