
BGH 2026: Gemeinschaft ist für Balkonsanierung zuständig – auch bei abweichender Teilungserklärung
BGH kippt Drei-Angebote-Regel: WEG braucht keine festen Vergleichsangebote mehr. Entscheidend ist eine ausreichende, wirtschaftlich vernünftige Entscheidungsgrundlage. Qualität und Erfahrung zählen stärker.

