
Bauträger baut – aber (noch) nicht als Wohnungseigentümer
Ein aktuelles BGH-Urteil aus 2025 klärt, dass während der Bauphase eines Mehrfamilienhauses planbedingte Abweichungen keine Rückbauansprüche nach dem Wohnungseigentumsgesetz auslösen. Erst nach Übergabe und Abnahme des Gemeinschaftseigentums gelten die WEG-Regeln.