Undichte Fugen in Dusche oder Badewanne können zu erheblichen Wasserschäden führen. Doch wer kommt für die Kosten auf – die Gebäudeversicherung oder der Eigentümer? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt Klarheit. In diesem Artikel erfahren Sie, was das BGH-Urteil bedeutet, wann die Versicherung zahlt und wie Sie sich vor teuren Schäden schützen können.
Wasserschaden durch undichte Silikonfuge: Der Fall
In einem Mehrfamilienhaus verursachte eine undichte Silikonfuge zwischen Duschwanne und Wand einen Wasserschaden von fast 18.000 Euro. Die betroffenen Miteigentümer hatten eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die Schäden durch „bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohren oder damit verbundenen Einrichtungen“ abdeckte. Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme jedoch ab, da die undichte Fuge nicht als Teil des Rohrsystems angesehen wurde.
Gerichtsverfahren: OLG vs. BGH
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschied zunächst zugunsten der Geschädigten. Es argumentierte, dass die Formulierung „sonstige Einrichtung“ im Versicherungsvertrag weit auszulegen sei und somit auch die Duschwanne als Teil des Rohrsystems gelten könne. Die Versicherung ging in Revision, und der BGH hob dieses Urteil auf.
BGH-Urteil: Kein Versicherungsschutz bei undichten Fugen
Am 20. Oktober 2021 (Az. IV ZR 236/20) entschied der BGH, dass eine undichte Fuge nicht als Teil des Rohrsystems anzusehen ist. Daher fällt ein solcher Wasserschaden nicht unter den Versicherungsschutz. Die Begründung:
- Kein Austritt aus Rohr oder Schlauch: Das Wasser trat nicht aus einem Rohr der Wasserversorgung oder einem damit verbundenen Schlauch aus.
- Eingrenzung des Begriffs „sonstige Einrichtung“: Der BGH stellte klar, dass dieser Begriff nur auf abgrenzbare Einzelgegenstände zutrifft, die mit Rohren vergleichbar sind – eine Fuge gehört nicht dazu.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Das BGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Eigentümer und Versicherungen. Es zeigt, dass Wasserschäden durch undichte Fugen in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Um hohe Reparaturkosten zu vermeiden, sollten Eigentümer folgende Maßnahmen ergreifen:
- Regelmäßige Kontrolle: Überprüfen Sie die Fugen in Bad und Dusche regelmäßig auf Dichtheit.
- Fachgerechte Sanierung: Lassen Sie undichte Fugen umgehend von einem Fachmann erneuern.
- Versicherungsbedingungen prüfen: Klären Sie im Vorfeld, welche Schäden Ihre Versicherung tatsächlich abdeckt.
Fazit: Prävention ist der beste Schutz
Das BGH-Urteil macht deutlich, dass undichte Fugen im Bad oft nicht versichert sind. Um teure Wasserschäden zu vermeiden, ist regelmäßige Wartung und frühzeitige Reparatur entscheidend. Investieren Sie in die Pflege Ihrer Fugen, um Ärger und Kosten zu sparen.
Tipp: Lassen Sie undichte Silikonfugen frühzeitig von einem Fachmann erneuern, um hohe Reparaturkosten zu vermeiden.
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