Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei wegweisenden Urteilen präzisiert, unter welchen Bedingungen Wohnungseigentümer per Mehrheitsbeschluss die Kostenverteilung ändern dürfen. Die Entscheidungen sind besonders relevant für Eigentümergemeinschaften, Verwalter und Immobilienrechtsexperten.
Fall 1: Änderung der Kostentrennung in einer WEG mit Tiefgarage
In einer WEG mit Tiefgarage sah die Gemeinschaftsordnung vor, dass nur Eigentümer mit Stellplatz für deren Instandhaltungskosten aufkommen. 2022 beschlossen die Eigentümer, die Sanierungskosten des Tiefgaragendachs auf alle Miteigentümer umzulegen. Eine Eigentümerin ohne Stellplatz klagte erfolgreich.
BGH-Entscheidung: Objektbezogene Kostentrennung nur mit sachlichem Grund aufheben
Laut BGH darf eine vereinbarte Kostentrennung nur mit sachlichem Grund geändert werden – etwa wenn Schäden vom übrigen Gemeinschaftseigentum verursacht wurden oder eine Gesamtsanierung notwendig ist. Die bloße Bedeutung für die Statik reicht nicht aus.
👉 Praxis-Tipp: Eigentümergemeinschaften sollten prüfen, ob eine Änderung der Kostenverteilung sachlich begründet ist, um Anfechtungsklagen zu vermeiden.
📌 BGH-Urteil vom 14.02.2025, V ZR 236/23
Fall 2: Änderung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten
In einer gemischt genutzten Immobilie wurden Betriebskosten bisher nach Miteigentumsanteilen verteilt, wodurch Gewerbeeinheiten begünstigt waren. 2021 beschlossen die Eigentümer eine Umstellung auf beheizbare Fläche. Gewerbeeigentümer klagten – ohne Erfolg.
BGH-Entscheidung: Unfaire Privilegierungen dürfen korrigiert werden
Der BGH stellte klar, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels zulässig ist, wenn sie eine ungerechtfertigte Bevorzugung einzelner Eigentümer beendet.
👉 Praxis-Tipp: Wohnungseigentümer können unfaire Verteilungsschlüssel per Mehrheitsbeschluss ändern, wenn sie ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.
📌 BGH-Urteil vom 14.02.2025, V ZR 128/23
Fazit: Was Wohnungseigentümer jetzt wissen sollten Änderungen der Kostenverteilung sind per Mehrheitsbeschluss möglich, aber nur mit sachlichem Grund.
Eine unfaire Privilegierung einzelner Eigentümer kann korrigiert werden.
Eigentümergemeinschaften sollten vor einer Änderung die rechtlichen Rahmenbedingungen genau prüfen.
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