Bei Eigenbedarf wird der Famileinkreis kleiner
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Cousinen und Cousins nicht zur engen Familie im Sinne des Mietrechts gehören. Eine Eigenbedarfskündigung zugunsten von Cousinen oder Cousins ist daher unzulässig. Das Urteil des Landgerichts wurde aufgehoben und die erstinstanzliche Entscheidung wiederhergestellt.
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