Die Heizsaison läuft in Deutschland in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. In dieser Zeit müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizungsanlage funktioniert und bestimmte Temperaturen erreicht werden.
Welche Temperaturen sind geschuldet?
Tagsüber (6–23 Uhr): mindestens 20 °C in Wohnräumen, 18 °C in Nebenräumen, 21 °C im Bad
Nachts (23/24–6 Uhr): Absenkung auf 16–18 °C zulässig
Diese Werte ergeben sich aus der Rechtsprechung, da es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt (§ 535 BGB).
Außerhalb der Heizperiode
Auch im Sommer muss der Vermieter heizen, wenn die Außentemperatur drei Tage in Folge unter 12 °C fällt.
Mietminderung bei zu niedriger Temperatur
Bagatellen: Kurzfristige Ausfälle oder Abweichungen von ca. 1 °C berechtigen nicht zur Mietminderung (BGH).
Erhebliche Mängel:
Abweichung um mehrere Grad oder dauerhafter Ausfall → Mietminderung zwischen 5 % und 70 % möglich (abhängig vom Einzelfall und Urteil).
Warmwasser
Muss jederzeit verfügbar sein (40–60 °C).
Abweichungen können ebenfalls Mietminderungen von 5–13 % rechtfertigen.

