Frieren im Winter? Diese Mindesttemperaturen gelten rechtlich

Die Heizsaison läuft in Deutschland in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. In dieser Zeit müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizungsanlage funktioniert und bestimmte Temperaturen erreicht werden.

Welche Temperaturen sind geschuldet?

  • Tagsüber (6–23 Uhr): mindestens 20 °C in Wohnräumen, 18 °C in Nebenräumen, 21 °C im Bad

  • Nachts (23/24–6 Uhr): Absenkung auf 16–18 °C zulässig

Diese Werte ergeben sich aus der Rechtsprechung, da es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt (§ 535 BGB).

Außerhalb der Heizperiode

Auch im Sommer muss der Vermieter heizen, wenn die Außentemperatur drei Tage in Folge unter 12 °C fällt.

Mietminderung bei zu niedriger Temperatur

  • Bagatellen: Kurzfristige Ausfälle oder Abweichungen von ca. 1 °C berechtigen nicht zur Mietminderung (BGH).

  • Erhebliche Mängel:

    • Abweichung um mehrere Grad oder dauerhafter Ausfall → Mietminderung zwischen 5 % und 70 % möglich (abhängig vom Einzelfall und Urteil).

Warmwasser

  • Muss jederzeit verfügbar sein (40–60 °C).

  • Abweichungen können ebenfalls Mietminderungen von 5–13 % rechtfertigen.

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