Ladeinfrastruktur in WEG: E-Mobilität & Steuer-Tipps | Hamburg 2025

Ladeinfrastruktur in WEG: E-Mobilität & Steuer-Tipps | Hamburg 2025
Der Ausbau der Elektromobilität schreitet in Hamburg und bundesweit schnell voran. Für Eigentümergemeinschaften (WEG) und Immobilienverwalter in Hamburg wird das Thema Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus immer wichtiger. Mit dem Investitionspaket der Bundesregierung werden steuerliche Anreize für die Einrichtung von Ladepunkten in Wohngebäuden geschaffen. Doch wie gelingt die Umsetzung im WEG-Recht? Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Eigentümer? Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat hierzu einen neuen Leitfaden veröffentlicht – eine praktische Hilfe für Hamburger Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Vorgaben für Ladesäulen und Ladepunkte in der WEG sind geregelt im:
  • GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz)
  • WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz)

Typische Herausforderungen für Verwalter und Eigentümer

Gerade in Hamburger Mehrfamilienhäusern sind technische und rechtliche Fragen zu klären:
  • Wie wird der Bedarf an Ladepunkten ermittelt?
  • Wie stimmen sich die Eigentümer über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum ab?
  • Wie erfolgt die Abrechnung von Stromkosten bei geteilten Stellplätzen?
Der neue Leitfaden hilft bei der Planung und Umsetzung der passenden Ladeinfrastruktur in der WEG.

Vorteile für Eigentümer in Hamburg

  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Erhöhte Attraktivität für Käufer und Mieter
  • Geringere Kosten durch gemeinsame Planung
  • Beitrag zur Energiewende in Hamburg
  • Ab Mai 2026 Pflicht bei Neubauten und größeren Sanierungen (> 3 Stellplätze)
  • Langfristige Nutzung durch intelligente Ladeinfrastruktur mit Update-Möglichkeiten

Steuerliche Vorteile

Eigentümer und Vermieter in Hamburg können die Investitionskosten für Wallboxen und Ladeinfrastruktur steuerlich geltend machen:
  • Abschreibung als eigenständiges Wirtschaftsgut (6–10 Jahre)
  • Steuerermäßigung von 20 % auf Handwerkerleistungen (bis 1.200 € pro Jahr)
Offizieller Leitfaden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Einfach laden an Mehrparteienhäusern“ (PDF) Gern beraten wir Sie als Hamburger WEG-Verwalter oder als privater Eigentümer bei der Planung Ihrer Ladeinfrastruktur!

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