Modernisierung im Milieuschutzgebiet: Was ist erlaubt? Was ist Luxus?

Alte Fassade

VG Berlin: Hänge-WC, Handtuchheizung & kleine Balkone sind kein Luxus

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 2. April 2025 (Az. VG 19 K 17/22 und VG 19 K 351/23) ein wegweisendes Urteil gefällt: Modernisierungen wie der Einbau eines Hänge-WCs, einer Handtuchheizung oder kleiner Balkone mit 4 m² sind in Milieuschutzgebieten zulässig.

Was sind Milieuschutzgebiete?

Milieuschutzgebiete – auch Erhaltungsgebiete genannt – sollen die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen. Bauliche Veränderungen, die als „wohnwerterhöhend“ gelten könnten, sind dort genehmigungspflichtig – und werden oft abgelehnt.

Worum ging es im Urteil?

Zwei Vermieterinnen hatten gegen die Entscheidungen des Bezirksamts Berlin-Mitte geklagt:

  • Austausch eines Stand-WCs gegen ein modernes Hänge-WC
  • Einbau einer Handtuchheizung im Bad
  • Anbau von 13 Balkonen mit jeweils 4 m² Fläche

Das Bezirksamt verweigerte die Genehmigungen – mit der Begründung, die Maßnahmen könnten zur Verdrängung der Mieter führen.

Gerichtsurteil: Keine Luxusmodernisierung – sondern Standard

Das VG Berlin urteilte jedoch, dass diese Maßnahmen dem bundesweiten Wohnstandard entsprechen und keinen übermäßigen Wohnwertzuwachs darstellen. Der Einbau eines Hänge-WCs oder einer Handtuchheizung sei zeitgemäß und gehöre nicht zu Luxusmodernisierungen. Auch kleine Balkone mit 4 m² seien angemessen.

Was bedeutet das für Eigentümer und Verwalter?

Das Urteil erleichtert künftig die Genehmigung maßvoller Modernisierungen in Milieuschutzgebieten, solange diese:

  • dem zeitgemäßen Ausstattungsstandard entsprechen
  • nicht überdurchschnittlich wertsteigernd wirken
  • sozialverträglich umgesetzt werden

Ausblick: Berufung möglich

Das Bezirksamt kann gegen das Urteil noch Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg einlegen. Bis dahin gilt: Behutsame, sachlich begründete Modernisierungen sind zulässig.

Fazit für Eigentümer und Hausverwaltungen

Wer Modernisierungen plant, sollte auf verhältnismäßige Maßnahmen setzen, diese gut dokumentieren und bei Bedarf rechtlich absichern. Dieses Urteil schafft neue Rechtssicherheit für zeitgemäße Verbesserungen, ohne dass sie als Luxussanierung eingestuft werden.

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