Warum ist eine Freimessung nach einer Schimmelsanierung erforderlich?

Warum ist eine Freimessung nach einer Schimmelsanierung erforderlich? – Sicherheit für Bewohner & Qualitätssicherung

Eine Schimmelpilzsanierung endet nicht damit, dass befallene Materialien entfernt oder Oberflächen gereinigt werden.
Ein zentraler – aber häufig unterschätzter – Schritt ist die professionelle Feinreinigung und die anschließende Freimessung.
Nur so lässt sich sicherstellen, dass keine gesundheitsrelevante Belastung mehr vorhanden ist und der Wiederaufbau gefahrlos erfolgen kann.

In diesem Beitrag erklären wir, warum eine Freimessung unverzichtbar ist, wie sie durchgeführt wird und weshalb sie idealerweise durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro erfolgen sollte.

1. Die professionelle Feinreinigung – ein entscheidender Sanierungsschritt

Während der Schimmelpilzsanierung werden – trotz Einsatz aller fachgerechten Schutzmaßnahmen – stets sekundäre Schimmelsporen freigesetzt.
Diese gelangen:

  • in die Raumluft
  • in Hohlräume
  • auf Oberflächen
  • in den Hausstaub
  • in angrenzende Räume

Selbst wenn der sichtbare Befall vollständig entfernt wurde, bleiben diese Sporen in der Luft oder setzen sich auf Oberflächen ab.

Ziel der Feinreinigung:

  • vollständige Entfernung der freigesetzten Schimmelpilzsporen
  • Reinigung aller Oberflächen, Bauteile und Feinbereiche
  • Wiederherstellung hygienischer und gesundheitlich unbedenklicher Verhältnisse

Leider zeigt die Praxis:
Viele Sanierungsfirmen führen die Feinreinigung gar nicht oder nur unzureichend durch.

Dadurch werden wichtige Schritte übersprungen – und das Risiko eines erneuten Befalls steigen erheblich.

2. Die Freimessung – der Nachweis, dass die Sanierung wirklich erfolgreich war

Eine Freimessung überprüft, ob nach der Sanierung und der Feinreinigung keine überhöhten Schimmelsporenkonzentrationen mehr vorhanden sind.

Was wird bei einer Freimessung untersucht?

  • Raumluftkonzentration der Schimmelsporen
  • Vergleichsmessungen zu Referenzbereichen
  • Staub- oder Oberflächenproben (falls erforderlich)
  • Bewertung typischer Problemarten (z. B. Stachybotrys, Chaetomium)

Nur wenn die gemessenen Werte den Richtlinien entsprechen, gilt der Sanierungsbereich als freigegeben.

3. Vorgaben: WTA-Merkblatt 4-12 & Umweltbundesamt

Eine fachgerechte Freimessung erfolgt immer nach:

WTA-Merkblatt 4-12

„Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen“

und den Richtlinien des:

Umweltbundesamtes (UBA)

zur Bewertung der Innenraumluft und Schimmelpilzkonzentrationen.

Diese Vorgaben legen fest:

  •  Wann eine Freimessung erforderlich ist
  • Wie sie fachgerecht durchzuführen ist
  • Welche Grenz- und Richtwerte gelten
  • Wie Ergebnisse zu interpretieren sind

Nur Messungen nach diesen Standards sind wissenschaftlich belastbar und rechtlich verwertbar.

4. Warum Sanierungsfirmen die Freimessung nicht selbst durchführen sollten

Die Freimessung muss immer von einem unabhängigen, neutralen Sachverständigenbüro durchgeführt werden.

Warum?

  • Sanierungsfirmen haben ein Eigeninteresse am „Erfolg“ der Sanierung.
  • Fehlende Neutralität kann zu unvollständigen Prüfungen führen.
  • Nur externe Sachverständige arbeiten nach streng genormten Verfahren.
  • Die Freigabe ist nur neutral wirklich belastbar.

Eine unabhängige Prüfung schützt Eigentümer, Bewohner und Versicherungen.

5. Was passiert ohne Freimessung? – Die Risiken

Wenn nach einer Schimmelsanierung keine Freimessung durchgeführt wird:

  • können erhöhte Schimmelsporen zurückbleiben
  • der erneute Befall droht innerhalb kurzer Zeit
  • gesundheitliche Belastungen für Bewohner bestehen weiter
  • Versicherungen verweigern ggf. die Anerkennung
  • ein verdeckter Schaden bleibt unentdeckt
  • der Wiederaufbau erfolgt auf kontaminierter Grundlage

Ohne Freimessung ist eine Sanierung nicht abgeschlossen – sondern nur optisch bereinigt.

6. Die Empfehlung: Immer auf Freimessung bestehen

Besonders bei größeren Schimmelpilzschäden ist eine Freimessung zwingend notwendig.

Wir empfehlen:

✔ professionelle Feinreinigung

✔ Freimessung durch unabhängigen Sachverständigen

✔ Dokumentation nach WTA & UBA

✔ Freigabe vor Beginn des Wiederaufbaus

Nur so ist gewährleistet, dass die Sanierung nachhaltig ist und keine gesundheitlichen Risiken bestehen.

Fazit: Eine Freimessung schützt Gesundheit, Bauwerk und Investition

Schimmelpilzsanierung ist erst dann erfolgreich, wenn:

  1. der Befall entfernt wurde
  2. die Feuchtigkeit behoben ist
  3. eine professionelle Feinreinigung erfolgte
  4. eine unabhängige Freimessung die Unbedenklichkeit bestätigt

Ohne Freimessung bleibt unklar, ob die Sanierungsmaßnahmen wirklich erfolgreich waren. Eine Freimessung ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil jeder fachgerechten Schimmelbeseitigung.

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