Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist klar: Die Heizkostenabrechnung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) muss verbrauchsabhängig erfolgen. Die Heizkostenverordnung (HeizKV) gilt auch für WEGs unmittelbar – unabhängig davon, ob die Eigentümer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.
Was bedeutet das konkret?
- Einzelabrechnung muss verbrauchsabhängig sein: Nur der tatsächliche Verbrauch darf abgerechnet werden.
- Gesamtabrechnung = Zahlungsübersicht: Nur Einnahmen und Ausgaben zählen, keine Verbrauchsdaten oder Abgrenzungen.
Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
- HeizKV ist verbindlich, auch ohne Beschluss.
- Verteilerschlüssel muss von der Eigentümergemeinschaft bestimmt werden.
- Nicht verbrauchte, aber bezahlte Brennstoffe? Diese nach dem allgemeinen Schlüssel abrechnen.
Fazit
Heizkosten müssen nach Verbrauch verteilt werden – alles andere ist rechtlich angreifbar.
WEG-Verwalter und Eigentümer sollten ihre Abrechnungsweise dringend prüfen und ggf. anpassen.
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