WEG-Heizkostenabrechnung: Verbrauchsabhängig ist Pflicht!

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist klar: Die Heizkostenabrechnung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) muss verbrauchsabhängig erfolgen. Die Heizkostenverordnung (HeizKV) gilt auch für WEGs unmittelbar – unabhängig davon, ob die Eigentümer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

Was bedeutet das konkret?

  • Einzelabrechnung muss verbrauchsabhängig sein: Nur der tatsächliche Verbrauch darf abgerechnet werden.
  • Gesamtabrechnung = Zahlungsübersicht: Nur Einnahmen und Ausgaben zählen, keine Verbrauchsdaten oder Abgrenzungen.

Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

  • HeizKV ist verbindlich, auch ohne Beschluss.
  • Verteilerschlüssel muss von der Eigentümergemeinschaft bestimmt werden.
  • Nicht verbrauchte, aber bezahlte Brennstoffe? Diese nach dem allgemeinen Schlüssel abrechnen.

Fazit

Heizkosten müssen nach Verbrauch verteilt werden – alles andere ist rechtlich angreifbar.

WEG-Verwalter und Eigentümer sollten ihre Abrechnungsweise dringend prüfen und ggf. anpassen.

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