Lüftungspflicht für Mieter: 3–4x täglich stoßlüften gegen Schimmel in der Wohnung
as Landgericht Frankfurt entschied (Az. 2-17 S 51/14), dass Mieter dreimal bis viermal täglich stoßlüften müssen, um Schimmelbildung zu verhindern. Berufstätigkeit ist keine Entschuldigung – aber bei Abwesenheit besteht keine Lüftungspflicht.
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